Meine Leistungen / Termine
Viele Lebensprobleme und Krankheiten sind auf Blockaden in
unseren Energiesystemen zurückzuführen. Meistens sind diese vor
oder während einer langen Zeit entstanden.
Unser Unterbewusstsein hat alle Verletzungen aus der Vergangenheit
abgespeichert.
Ängste, Panikattacken und unterschiedlichste Leiden, werden durch
Zugriffe auf diese "Erinnerungsdatei" aktiviert.
Emotionales und körperliches Leid sind vielfach die
Folge.
Ursachen:
Schwere Kindheit, traumatische Ereignisse wie: Unfall, Krieg,
Missbrauch, Vergewaltigung, Abtreibung, Schock, Gewaltandrohungen,
Stress, langjähriges Ausharren in Unwohlsituationen mit
Veränderungsängsten, Trennung, Scheidung, Tod eines Nahestehenden
u.v.m.
Auswirkungen:
Ängste / Phobien jeder Art wie:
-Höhe-Flug-Existenz-Verlust-Fahrstuhl-Menschenansammlungen-Nähe-Weite-Tiere-Wasser-u.v.m.
Schmerzen, oft chronisch, wie: Migräne, Rheuma u.v.m.
Emotionale Leiden wie: Schuldgefühle, Eifersucht,
Einsamkeit, Depressionen, Trauer, Wut, Scham, Hilflosigkeit,
unglückliche festgefahrene Beziehungen, Selbstwertprobleme, Nicht
fühlen können, Borderline, Unfähigkeit zu Lieben, u.v.m.
Körperliche Leiden , auch nicht konventionell behandelbare,
oder als unheilbar geltende.
Unregelmässigkeiten wie: Schlafstörungen, Bettnässen,
Konzentrationsschwäche, Zyklusprobleme, ausbleibende
Schwangerschaft, u.v.m.
Durch einfühlsames Auflösen dieser Blockaden durch das
Bewusstmachen des/der störenden Konflikte(s) und die anschließende
energetische Harmonisierung der Energiebahnen, wird in den meisten
Fällen, oft innerhalb weniger Minuten, eine sofort spürbare
Erleichterung erreicht, die in der Regel von Dauer ist.
Die von mir angebotenen Behandlungsformen sind auch für Kinder
geeignet.
Hausbesuche, z. B. bei bettlägerigen Personen in der
Regenrationsphase sind nach Absprache in der näheren Umgebung
möglich.
Zur Terminabsprache erreichen Sie mich von Montag bis Freitag 9.00 - 18.00 Uhr
Kosten: 1 Std. € 60.- Euro
Als anerkannter Heiler im Dachverband für Geisiges Heilen e.V.gilt für Heiler des DGH folgender Kodex:
I. Grundregeln im Umgang mit Klienten
1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt
unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei
mir zu beginnen oder fortzusetzen.
Es liegt in der
Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, das geistige Heilen
jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Klienten dürfen nicht
getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflußt werden, z.B. durch
unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben,
Zeitungsartikel etc. Der Heiler darf den Klienten nicht durch eine
vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll
verhindern, daß ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.
2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten
bewußt in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung.
Durch
die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Heiler vor allem vor
rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in
Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben.
Darüber hinaus soll der Klient nicht durch Erfolgsversprechen - oder
Aussagen, die als solche interpretiert werden können -in Abhängigkeit
gebracht werden.
4. Ich präsentiere mich nicht als "Wunderheiler".
Der Begriff "Wunderheiler" nährt die Hoffnung auf sofortige, vollständige Genesung für jedermann.
5. Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen.
Der
Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine
Selbstheilungskräfte. Der Heiler soll sich nur als Wegbegleiter des
Klienten verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum Ausdruck
bringen. Seine Tätigkeit soll nicht als Ersatz für ärztliche oder
heilpraktische Behandlung präsentiert werden.
6. a) Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit
Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.
6. b) Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten.
Diese Gebote drücken für Heiler Selbstverständlichkeiten aus.
7.
Ich kläre Klienten darüber auf, daß meine Tätigkeit der Aktivierung
seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des
Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen in
der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch
Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen
hat.
Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten
Zusammentreffen muß der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der
Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt
werden.
Fragen sollen direkt und ohne Ausflüchte beantwortet
werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der
Klient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung
freigestellt. Es wird empfohlen, daß Heiler und Klient das DGH-Blatt
"Information" Punkt für Punkt miteinander besprechen, dabei eventuelle
Unklarheiten beseitigen und es dann gemeinsam unterschreiben. Satz 2
dieser Regel findet bei Gruppenfürbitten und ähnlichen Sitzungen keine
Anwendung.
II. Richtlinien für Honorare
1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten.
Die
Hilfsbereitschaft des Heilers soll nicht von den finanziellen
Möglichkeiten des Klienten abhängen. Es ist Heilern aber nicht generell
zuzumuten, nur unentgeltlich zu arbeiten - insbesondere dann nicht,
wenn sie hauptberuflich tätig und auf Einnahmen angewiesen sind.
Transparenz beim Honorar und Rücksichtnahme auf sozial schwache
Klienten sind unerläßlich.
2. Die vom DGH empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet.
Im
allgemeinen soll nur die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet
werden. Dabei soll der Höchstbetrag von € 80,- (inkl. MwSt.) pro 60
Minuten in der Regel nicht überschritten werden. Freiwillige
Zuwendungen oder Spenden sind von den Einschränkungen unter Ziffer
II.1-4 ausgenommen. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische
Sitzungen.
3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen.
Abrechenbar
sind demnach nicht: Fernheilung, Fürbitte in Abwesenheit des Klienten.
Denn beides sind Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer der Klient
nicht zuverlässig kontrollieren kann. Daher fallen telefonische
Sitzungen nicht unter dieses Verbot. Für den Fall, daß ein Klient einen
vereinbarten Sitzungstermin nicht wahrgenommen hat, darf keine Gebühr
verlangt werden.
4. Ich verlange niemals Vorkasse.
Mit Vorkasse sind auch unbare Zahlungen gemeint, z.B. per Scheck oder Kreditkarte.
III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen
1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen.
Der
Heiler soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit
möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.
2.
Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder
sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente
(auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen noch verordnet, noch
verabreicht. Ich weise darauf hin, daß die medizinische Betreuung
weiterhin in die Hand des Arztes/Heilpraktikers gehört; d.h. daß ich
auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien
oder operativen Eingriffen.
Der Heiler sollte nicht den
Eindruck erwecken, als könne er Krankheiten zuverlässig und präzise
erkennen. Allerdings erhalten viele Heiler intuitive Eindrücke über Art
und Ursache von Beschwerden (z.B. über Aurasehen und -fühlen). Daher
sollten sie Hinweise nur in allgemeiner Frageform geben (z.B. Haben Sie
sich schon ärztlich untersuchen lassen?“). Ebenso vermeiden sollten
Heiler den Eindruck, als übten sie Therapie in dem Sinne aus, daß sie
bestimmte Leiden kurieren. Heiler behandeln keine Krankheiten - sie
betreuen Kranke. Dabei zielen sie nicht auf die Beseitigung konkreter
Symptome oder zugrundeliegender Körperschäden, sondern unterstützen den
Klienten bei der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte.
Als
Ausübung von "Heilkunde" betrachtet der deutsche Gesetzgeber "jede
berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung,
Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei
Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird"
(Heilpraktikergesetz § 1 (2)). (Nach der Auslegung der Gerichte genügt
es, daß bei Klienten ein entsprechender Eindruck hervorgerufen wird.) In
Österreich gilt jede "in bezug auf eine größere Zahl von Menschen
gewerbemäßig ausgeübte Tätigkeit, die den Ärzten vorbehalten ist", als
strafbar, wenn sie "ohne die zur Ausübung des ärztlichen Berufs
erforderliche Ausbildung" vorgenommen wird (§ 184
des
österreichischen Strafgesetzbuchs); zu solchen Tätigkeiten rechnen das
Ärztegesetz und weitere Nebengesetze die Untersuchung, Diagnose und
Behandlung von Patienten. Eine ähnliche Rechtsauffassung herrscht in
jenen Schweizer Kantonen vor, die die Ausübung von Heilkunde nur
"Medizinalpersonen" vorbehalten.
3. Ich verwende keine irreführenden Titel und Berufsbezeichnungen.
Der
Klient darf vom Heiler nicht den Eindruck erhalten, daß dieser etwas
darstellt, was er nicht ist. Ein falscher Eindruck kann z.B. durch das
Tragen typischer Berufskleidung (weißer Kittel), das Führen gekaufter
Titel oder eines akademischen Grades ohne Erlaubnis entstehen.
IV. Toleranz
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die
im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage
arbeiten als ich.
Kein Heiler darf einen anderen aus
weltanschaulichen Gründen verunglimpfen oder diffamieren. Davon
unberührt bleibt das Recht auf freie Meinung; eigene Überzeugungen
sollen aber in sachlicher Form vorgebracht werden, ohne persönliche
Beleidigungen.
V. Werbung
Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erster Linie der Information der Klienten dienen.
Werbung
sollte z.B. nicht enthalten: Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen
anderer Methoden, Kollegen oder Vertreter anderer Heilberufe; Hinweise
auf Dankschreiben, Auszeichnungen und Spezialisierungen auf bestimmte
Krankheiten; sonstige irreführende Aussagen.
VI. Schweigepflicht
Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich.
Einer
Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien)
steht nichts entgegen - zum Beispiel im Rahmen des
Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer Heilberufe.
VII. Auskunftspflicht
Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethikkommission des DGH alle Details meiner Tätigkeit offenzulegen.
Diese Regel ist notwendig, damit bei Bedarf die Einhaltung des Kodex überprüft werden kann.
VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission
Wenn mir Verstöße gegen den Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Heiler in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die "Ethik-Kommission" um Hilfe und/oder Unterstützung bitten.
IX. Der Kodex ist mit Ausnahme der Festlegung über den Honorarhöchstsatz sinngemäß auf Ausbildungsverhältnisse zu übertragen.
Dieser Kodex samt Erläuterungen wurde vom Vorstand des DGH am 24.9.1995 beschlossen und am 14.2.1998 sowie am 8.5.2004 geändert. Sie sollen in regelmäßigen Abständen neu diskutiert und gegebenenfalls modifiziert werden.
Wichtiger Hinweis: Ich bin weder Arzt noch Heilpraktiker. Meine Hilfe und Unterstützung für den Klienten, geschieht ausschließlich durch die geistige und spirituelle Kraft. Geistige und spirituelle Heilung ist keine Arbeit im ärztlichen Sinne, sondern ein spiritueller Vorgang. Je uneingeschränkter das Wirken der geistigen Kraft bejaht wird, umso größer ist der Erfolg.